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Schwedisches Jedermannsrecht (allemansrätten): Angeln und Jagen

Angeln und Jagen sind nach dem Jedermannsrecht nicht erlaubt.

Fast alle Binnengewässer erfordern einen Angelschein ("fiskekort"). In den fünf größten Seen dürfen Sie jedoch ohne Angelkarte angeln: im Mälaren, Vänern, Vättern, Hjälmaren und im Storsjön in Jämtland. Erkundigen Sie sich, bevor Sie Ihre Angel auswerfen. Das Fischen mit Netzen etc. zählt übrigens nicht zum Jedermannsrecht, nur Handangeln sind erlaubt.

An Schwedens langer Meeresküste brauchen Sie in der Regel keine Angelkarte.

Wenn Sie angeln wollen, dürfen Sie auch einen Bootssteg außerhalb eines Grundstücks benutzen (meiden Sie also den Nahbereich um ein Haus). Den Steg müssen Sie allerdings verlassen, wenn der Besitzer den Bootssteg selbst benutzen möchte.