Schwedisches Jedermannsrecht
(allemansrätten): Angeln und Jagen
Angeln und Jagen sind nach dem
Jedermannsrecht nicht erlaubt.
Fast alle Binnengewässer erfordern einen
Angelschein ("fiskekort"). In den fünf größten
Seen dürfen Sie jedoch ohne Angelkarte angeln:
im Mälaren, Vänern, Vättern, Hjälmaren und im
Storsjön in Jämtland. Erkundigen Sie sich,
bevor Sie Ihre Angel auswerfen. Das Fischen mit
Netzen etc. zählt übrigens nicht zum
Jedermannsrecht, nur Handangeln sind
erlaubt.
An Schwedens langer Meeresküste brauchen Sie
in der Regel keine Angelkarte.
Wenn Sie angeln wollen, dürfen Sie
auch einen Bootssteg außerhalb eines
Grundstücks benutzen (meiden Sie also den
Nahbereich um ein Haus). Den
Steg müssen Sie allerdings verlassen,
wenn der Besitzer den Bootssteg selbst benutzen
möchte.
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