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Beeren und Pilze: Ertrag eines kurzen
Waldspaziergangs Anfang Juli
Schwedisches Jedermannsrecht
(allemansrätten):
Beeren, Blumen und Pilze
Wild wachsende Beeren und Pilze darf man
sammeln, Blumen darf man pflücken. Es ist
jedoch verboten, geschützte Pflanzen
mitzunehmen oder gar auszugraben. Geschützt
sind z. B. blaue Buschwindröschen ("blåsippor",
deutsch auch Leberblümchen) und alle
Orchideen-Arten. Von einigen geschützten
Blumen darf man einen Strauß für den
eigenen Bedarf pflücken. Einige Pflanzen
sind nur regional geschützt.
Gärten
Früchte, Beeren, Gemüse oder andere Dinge,
die in einem Garten, einer Anpflanzung oder auf
einem Acker wachsen, darf man ebenfalls nicht
mitnehmen. Das wäre Diebstahl. Nur bei
verfallenen und offenbar verlassenen
Häusern darf man sich aus dem verwilderten
Garten bedienen.
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