Schwedisches Jedermannsrecht
(allemansrätten):
Lagerfeuer und Feuerholz
Ein kleines Feuer darf man anzünden, wenn
man vorsichtig ist. Auf Klippen und Felsen ist
dies jedoch verboten. Sie könnten wegen der
großen Hitze platzen und Schaden nehmen
oder Schaden anrichten.
Kein offenes Feuer bei
Waldbrandgefahr
Überdies darf man kein Feuer machen, wenn
die lokalen Behörden bei Waldbrandgefahr
"eldningsförbud" (Feuerverbot) verhängt haben.
Das tun sie bei Brandgefahr im Zusammenhang mit
andauernder Trockenheit, also meist März bis
Juni. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die
Feuerwehr ("räddningstjänsten") anrufen.

Trockene Sträucher — hier sollten Sie kein
Feuer machen:
Waldbrandgefahr!
Bei starkem Wind sollten Sie ebenfalls kein
Feuer machen. Es könnte sich ausbreiten.
Sägen Sie keine Sträucher um, fällen Sie
keine Bäume. Überdies dürfen Sie keine Äste
oder Zweige abbrechen. Allerdings dürfen Sie
heruntergefallene, trockene Zweige und Äste
mitnehmen und für das Feuer verwenden.
Wenn Sie die Feuerstelle verlassen, sollten
Sie sich vergewissern, dass das Feuer wirklich
erloschen ist. Am besten kippen Sie einen Eimer
Wasser darüber.
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