Schwedisches Jedermannsrecht
(allemansrätten): Hunde anleinen
In der Natur müssen Hunde zwischen dem 1.
März und dem 20. August angeleint sein, damit
das Wild in Ruhe seine Jungen aufziehen
kann.
Im Prinzip gilt der Leinenzwang das ganze
Jahr über, denn auch außerhalb der Periode März
bis August muss ein Hund so beaufsichtigt
werden, dass er Wildtiere in der Natur nicht
verfolgen kann.
Die Schweden lassen deshalb (und aus
Rücksicht vor anderen Wanderern) selbst gut
erzogene Hunde selten frei in der Natur
laufen.
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