Schwedisches Jedermannsrecht
(allemansrätten):
Wo darf man sich aufhalten?
Sie dürfen fast überall in der Natur
wandern, Fahrrad fahren, Ski fahren und reiten,
auch auf privaten Straßen .
Hausgrundstücke, Zäune,
Privatsphäre
Respektieren Sie aber die Privatsphäre und
meiden Sie den Nahbereich um ein Wohnhaus. Auf
privaten Hausgrundstücken dürfen Sie sich nicht
aufhalten, Sie dürfen private Hausgrundstücke
auch nicht queren. Gleiches gilt für
landwirtschaftlich genutzte Flächen, also
Äcker, Felder und Anpflanzungen (Baumschulen
und Waldpflanzungen mit jungen Pflanzen). Im
Winter, bei Frost und Schnee, ist es jedoch
erlaubt, diese Flächen zu queren.
Was ein Hausgrundstück ist, ist in Schweden
manchmal nicht leicht zu erkennen, weil die
meisten Hausbesitzer ihre Grundstücke nicht
einzäunen. Grundregel ist: Halten Sie sich
außer Sichtweite von Wohnhäusern. Wenn der
Blick unbehindert ist, müssen Sie also großen
Abstand zu einem Wohnhaus einhalten.
Andernfalls stören Sie.
Golfplätze sollten Sie ebenfalls nicht
queren.
Gatter, die Sie geöffnet haben, um eine
Weide zu queren, müssen Sie hinter sich
schließen.
Für Radfahren und Reiten gelten teilweise
zusätzliche Bestimmungen, deren Ziel es ist,
empfindlichen Boden zu schützen. Diese Regeln
gelten vor allem nach Regenperioden, wenn die
Böden aufgeweicht sind.
Das Jedermannsrecht gilt nicht für
Parkanlagen und kommunale Grünflächen.
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