Schwedische Staatsbürgerschaft
Nach 13 Jahren in Schweden haben wir die Staatsbürgerschaft unserer neuen Heimat angenommen. Die
Entscheidung fiel uns leicht: Wir brauchten neue Pässe — unsere deutschen waren nahezu
abgelaufen und eine Verlängerung oder Neuausstellung von Schweden aus zu organisieren schien uns zu
kompliziert.
Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2007 möglich
Früher standen wir auch immer vor der Wahl: Entweder nehmen wir die schwedische
Staatsbürgerschaft an, oder wir behalten unsere deutsche. Seit dem August 2007 kann man beide
Staatsbürgerschaften haben, also Doppelstaater sein.
Wir haben uns entschieden, die schwedische Staatsbürgerschaft anzunehmen und unsere deutsche
Staatsbürgerschaft quasi ruhen zu lassen, also unsere deutschen Pässe nicht mehr zu erneuern.
Migrationsverket ist zuständig
Beim Migrationsverket, das für die Einbürgerung in Schweden zuständig ist, hieß es, dass die
Bearbeitung unseres Antrags zwischen 4 Wochen und 6 Monaten dauern könne. Da wir unsere deutschen
Pässe mit einreichen mussten, war eine Auslandsreise in dieser Zeit fast ausgeschlossen.
Um so verwunderter waren wir, als wir bereits nach einer guten Woche unsere deutschen Pässe
zurückbekamen und man uns die schwedische Staatsbürgerschaft zugeteilt hatte. Das war alles kaum
komplizierter als eine Ummeldung innerhalb Deutschlands. Allerdings war es teurer. Meine Frau und
ich durften je 1.500 SEK zahlen, für die Kinder war es gratis.
Beantragung per Post
Alles ging übrigens auf dem Postweg. Wir haben nicht einmal eine Behörde dafür aufsuchen müssen.
Dann allerdings mussten wir zur Polizei gehen und dort unsere schwedischen Pässe beantragen.
Der schwedische Staat hilft uns nicht in Deutschland
Geschmunzelt haben wir übrigens über einen Hinweis, der zusammen mit der schwedischen
Staatsbürgerschaft kam: Wir wurden darüber aufgeklärt, dass uns der schwedische Staat kaum helfen
kann, wenn wir in Deutschland was anstellen und im Gefängnis landen sollten. Das gilt jedenfalls,
solange wir die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Bedingungen für die schwedische Staatsbürgerschaft
Im Normalfall gelten folgende Bedingungen für die schwedische Staatsbürgerschaft:
- man muss mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechungen in Schweden gelebt haben
- man muss seine Identität beweisen können (sprich einen gültigen deutschen Pass haben)
- man muss mindestens 18 Jahre alt sein
- man darf nicht gegen Schwedens Gesetze verstoßen haben
- man muss eine permanente Aufenthaltsgenehmigung haben (“permanent uppehållsrätt” bzw.
“permanent uppehållstillstånd”)
Formulare und benötigte Papiere
Auf www.migrationsverket.se gibt es ein Formular (“Ansökan om svenskt medborgarskap”, blankett
nr 300031) und eine Anleitung (“Anvisningar till ansökan om medborgarskap”).
Dem ausgefüllten Formular legt man einen Auszug aus dem Melderegister bei (“personbevis för
svenskt medborgarskap”, erhältlich bei Skatteverket, www.skatteverket.se ) und seinen Pass (plus Kinderausweise, falls man Kinder hat).
Überdies muss man einen Nachweis anheften, dass man die Bearbeitungsgebühr in Höhe von SEK 1.500
eingezahlt hat.
Die gesamten Unterlagen schickt man per eingeschriebenem Brief an Migrationsverket. Kein
besonders großer Aufwand also.
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