Schweden ist ein tierfreundliches Land. Zum 1. Januar 2012 wurden zudem die Einreisebestimmungen für Haustiere stark erleichtert. Wer seinen Hund mit nach Schweden nehmen möchte, sollte dennoch vorher einige Überlegungen anstellen.
Das gilt insbesondere für die Unterkunft. In Schweden sind nämlich auf Druck von Allergikern immer mehr Hotelzimmer für Hunde tabu. Versichert Euch also vorher, ob Ihr im Hotel Eurer Wahl mit Hund erscheinen dürft. Am Ende des Artikels findet Ihr Buchungslinks zu hundefreundlichen Hotels.
Eine noch bessere Lösung stellt oft die Anmietung eines Ferienhauses dar, in dem Hunde willkommen sind. In einem Ferienhaus kann sich das Haustier freier bewegen, als es in einem Hotel- oder Pensionszimmer möglich ist. Die Familie hat in einem Ferienhaus weiterhin genug Privatsphäre, und der Alltag kann ähnlich wie zu Hause ablaufen. Achtung: Selten sind schwedische Ferienhäuser so eingezäunt, dass man einen Hund frei laufen lassen kann, selbst wenn in der Beschreibung des Ferienhauses ein Zaun erwähnt ist. Zäune gibt es sowieso selten in Schweden.
Als weitere Möglichkeit bietet sich Camping an. Ein Campingurlaub eröffnet besonders viele Freiheiten in Bezug auf Tagesablauf und Freizeitgestaltung mit dem Tier – vor allem wenn man mit einem Wohnmobil unterwegs ist. Weil aber immer mehr Gäste mit einem ganzen Kennel-Club im Fahrzeug unterwegs sind, haben manche Campingplätze mittlerweile eine Obergrenze eingeführt: maximal zwei Hunde je Fahrzeug.
Einreisebestimmungen für Haustiere in Schweden
Als EU-Land hat Schweden seine Einreisebestimmungen für Tiere an der Verordnung [EG] Nr. 998/2003 orientiert. Demnach muss jedes Tier eindeutig identifizierbar sein. Seit dem 3. Juli 2011 muss eine neue Kennzeichnung bei Jungtieren bzw. bisher noch nicht gekennzeichneten Tieren dabei immer über einen entsprechenden Mikrochip erfolgen. Ist ein Tier bereits durch eine gültige Tätowierung identifizierbar, ist auch diese jedoch weiterhin ausreichend, soweit sie nachweislich vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde.
Überdies ist ein EU-Heimtierausweis, in dem die wichtigsten Informationen zum Tier sowie die vorhandenen Impfungen eingetragen werden, Pflichtdokument bei der Einreise nach Schweden. Im Ausweis verzeichnet werden muss in jedem Fall eine gültige Tollwutimpfung, die spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen hat.
Mit der Identifizierung, dem EU-Heimtierausweis und der darin nachgewiesenen gültigen Tollwutimpfung sowie einer Zollanmeldung bei Grenzübertritt sind alle wichtigen Einreisebestimmungen für Haustiere erfüllt.
Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:
- Eindeutige Identifikation des Haustiers per Mikrochip
- EU-Heimtierausweis
- Gültige Tollwutimpfung bzw. Nachimpfung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt
- Zollanmeldung (mehr dazu weiter unten)
Für Jungtiere gelten besondere Regeln: Da Jungtiere frühestens ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden sollen und sie frühestens drei Wochen nach erfolgter Tollwutimpfung eingeführt werden dürfen, ist eine Einreise erst ab einem Alter von ungefähr vier Monaten möglich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt überdies die Entwurmung sowie eine Impfung gegen Hundestaupe und Leptospirose.
Zollanmeldung
Die Zollanmeldung könnt Ihr vor Eurer Abreise im Internet machen. Dann dürft Ihr bei der Einreise in Schweden die grüne Spur nehmen. Den Link zur Online-Anmeldung findet Ihr in diesem Artikel des Zolls:
www.tullverket.se/en/…/travellingwithdogsorcats.html
Wenn Ihr die Anmeldung nicht vorher online gemacht habt, müsst Ihr bei der Einreise die rote Spur wählen und Euren Hund vor Ort anmelden. Alles Weitere dazu findet Ihr in demselben Artikel des schwedischen Zolls.
Haustier-Knigge in Schweden – Was sollte man beachten?
Die wichtigsten Fakten des Haustier-Knigges in Schweden im Überblick:
- Zwischen 1. März und 20. August gilt Leinenzwang auf Wald- und Feldwegen. Auch außerhalb dieser Zeit ist es üblich, dass Hunde in der freien Natur angeleint sind.
- Leinenpflicht gilt immer in Städten und auf Campingplätzen.
- An Stränden und Badestellen sind Hunde in der Regel nicht erlaubt.
- Hundekot muss vom Halter entsorgt werden. Jeder schwedische Halter hat dafür immer kleine Plastikbeutel dabei.
- Bei Restaurantbesuchen im Vorfeld klären, ob Hunde erwünscht sind.
- Bei privaten Einladungen vorher fragen, ob jemand in der Familie des Gastgebers eine Hundeallergie hat.
Mehr Infos
Hier kommen Links zum schwedischen Landwirtschaftsministerium und zum schwedischen Zoll. Auf den Seiten der beiden Ämter findet Ihr den offiziellen Wortlaut der aktuellen Bestimmungen. Bitte überprüft sie.
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Bild oben auf der Seite: Silke Nordfjäll.