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Die Natur bedeutet den Schweden viel. In
Schweden dürfen sich alle in der freien Natur
aufhalten, sogar in Gebieten, die jemand
anderem gehören. Dieses Recht heißt
Jedermannsrecht (allemansrätt). Das
Jedermannsrecht ist ein wichtiger Bestandteil
der schwedischen Kultur. Manchmal wird es sogar
als Nationalymbol angesehen.
Gewohnheitsrecht
Das Jedermannsrecht regelt den Umgang mit
Tieren und Pflanzen und sagt, wie, wo und wie
lange man sich in der freien Natur aufhalten
darf. Das Jedermannsrecht ist kein
eigenständiges und kein geschriebenes Gesetz,
sondern ein Gewohnheitsrecht, dessen Wurzeln
weit bis ins Mittelalter zurückreichen. Einige
der im Jedermannsrecht enthaltenen Rechte sind
allerdings in verschiedenen Gesetzen
präzisiert, z. B. im Jagdgesetz.
Rechte und Pflichten
Das Jedermannsrecht räumt allen Schweden und
ausländischen Besuchern große Freiheiten ein,
sich in der Natur zu bewegen. Mit den
großzügigen Rechten sind jedoch entsprechende
Pflichten verbunden. Wer sie verletzt, kann
bestraft werden.
Manche Teile des Jedermannsrecht sind
Auslegungssache. Es ist nie falsch, sich vor
Ort bei Behörden oder Grundbesitzern zu
erkundigen, was genau gilt. Fragen Sie also,
wenn Sie unsicher sind.
Rücksicht nehmen
Wenn Sie Rücksicht nehmen, behutsam mit
der Natur umgehen und keine Schäden anrichten,
können Sie kaum etwas verkehrt machen. Es gilt
die Grundregel "Nicht stören und nichts
zerstören".
Bitte missbrauchen Sie das Jedermannsrecht
nicht. Dann darf sich auch die nächste
Generation noch frei in der schwedischen Natur
bewegen.
Wir haben versucht, das Jedermannsrecht in
11 Punkten zusammenzufassen. Bei einigen
Punkten finden Sie ausführlichere
Informationen auf Unterseiten.
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