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Schwedisches Jedermannsrecht (allemansrätten): 
Wohnmobile und Wohnwagen

Mit Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen dürfen Sie nicht ins freie Gelände fahren.

Wenn Sie außerhalb eines Campingplatzes übernachten wollen, müssen Sie Ihr Wohnmobil/Ihren Wohnwagen direkt am Straßenrand oder auf einem Rastplatz aufstellen (maximal 24 Stunden, an Wochenenden auch bis zum nächsten Werktag). Örtliche Vorschriften können dies jedoch untersagen.

Auf privaten Wegen, zumal in Sichtweite von Wohnhäusern, sollten Sie nur in Absprache mit dem Grundbesitzer übernachten, auch wenn es nur um eine Nacht geht. Auf manchen Privatwegen ist das Fahren ohnehin gänzlich untersagt (mit Schild und/oder Schranke).