Schwedisches Jedermannsrecht
(allemansrätten):
Wohnmobile und Wohnwagen
Mit Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen dürfen
Sie nicht
ins freie Gelände fahren.
Wenn Sie außerhalb eines Campingplatzes
übernachten wollen, müssen Sie Ihr
Wohnmobil/Ihren Wohnwagen direkt am Straßenrand
oder auf einem Rastplatz aufstellen (maximal 24
Stunden, an Wochenenden auch bis zum nächsten
Werktag). Örtliche Vorschriften können dies
jedoch untersagen.
Auf privaten Wegen, zumal in
Sichtweite von Wohnhäusern, sollten Sie nur
in Absprache mit dem Grundbesitzer übernachten,
auch wenn es nur um eine Nacht geht. Auf
manchen Privatwegen ist das Fahren ohnehin
gänzlich untersagt (mit Schild und/oder
Schranke).
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